Wissenswertes
Leistungen der Pflegeversicherung & Entlastung
Wer einen Pflegegrad hat, kann je nach persönlicher Situation verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt davon ab, wie die Versorgung zu Hause organisiert ist und welche Unterstützung benötigt wird.
Pflegegeld oder Pflegedienst?
Ab Pflegegrad 2 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem zu nutzen.
- Pflegegeld
- wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird.
- Pflegesachleistungen
- stehen für die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.
Monatliche Leistungen 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | –* |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € |
*Bei Pflegegrad 1 stehen andere Leistungen zur Verfügung, unter anderem der Entlastungsbetrag.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Der Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen oder pflegende Angehörige entlasten.
Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen angespart und später genutzt werden.
Wenn Angehörige eine Pause brauchen
Pflegende Angehörige leisten im Alltag viel. Fällt eine private Pflegeperson beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend aus, kann Verhinderungspflege genutzt werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Die Kurzzeitpflege kann beispielsweise dann wichtig werden, wenn eine Versorgung zu Hause für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist.
Weitere mögliche Leistungen
Je nach Situation können außerdem Leistungen infrage kommen, zum Beispiel:
- Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse für Anpassungen der Wohnung
- Tages- oder Nachtpflege
- Pflegeberatung
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
Welche Leistungen tatsächlich genutzt und miteinander kombiniert werden können, hängt vom individuellen Pflegegrad und der persönlichen Versorgungssituation ab.
Stand der angegebenen Leistungsbeträge: 2026.
Verbindliche Auskünfte zu individuellen Leistungsansprüchen erteilt die jeweilige Pflegekasse.
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