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Wissenswertes

Leistungen der Pflegeversicherung & Entlastung

Wer einen Pflegegrad hat, kann je nach persönlicher Situation verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt davon ab, wie die Versorgung zu Hause organisiert ist und welche Unterstützung benötigt wird.

Pflegegeld oder Pflegedienst?

Ab Pflegegrad 2 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem zu nutzen.

Pflegegeld
wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird.
Pflegesachleistungen
stehen für die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.

Monatliche Leistungen 2026

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad, Stand 2026
PflegegradPflegegeldPflegesachleistungen
Pflegegrad 1––*
Pflegegrad 2347 €bis 796 €
Pflegegrad 3599 €bis 1.497 €
Pflegegrad 4800 €bis 1.859 €
Pflegegrad 5990 €bis 2.299 €

*Bei Pflegegrad 1 stehen andere Leistungen zur Verfügung, unter anderem der Entlastungsbetrag.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.

Der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.

Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen oder pflegende Angehörige entlasten.

Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen angespart und später genutzt werden.

Wenn Angehörige eine Pause brauchen

Pflegende Angehörige leisten im Alltag viel. Fällt eine private Pflegeperson beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend aus, kann Verhinderungspflege genutzt werden.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Die Kurzzeitpflege kann beispielsweise dann wichtig werden, wenn eine Versorgung zu Hause für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist.

Weitere mögliche Leistungen

Je nach Situation können außerdem Leistungen infrage kommen, zum Beispiel:

  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse für Anpassungen der Wohnung
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Pflegeberatung
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

Welche Leistungen tatsächlich genutzt und miteinander kombiniert werden können, hängt vom individuellen Pflegegrad und der persönlichen Versorgungssituation ab.

Stand der angegebenen Leistungsbeträge: 2026.
Verbindliche Auskünfte zu individuellen Leistungsansprüchen erteilt die jeweilige Pflegekasse.

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