Übersicht der Pflegegrade

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen, die vor 2017 im System der Pflegestufen noch keine Unterstützung erhielten. Dies sind beispielsweise Personen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen wie Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Ziel des Pflegegrad 1 ist die frühzeitige Hilfestellung für betroffene Personen, um ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Pflegegrad 2

Im Pflegegrad 2 erhält man von der Pflegekasse bestimmte Geld- und Sachleistungen, die miteinander kombinierbar sind. Allen Pflegegraden stehen bestimmte Geld- und Sachleistungen seitens der Pflegekasse zu. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Versicherten durch das Unternehmen MEDICPROOF.

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist einer der fünf Pflegegrade, die sich je nach Höhe entsprechend auf die Leistungen auswirken, die einer pflegebedürftigen Person seitens der Pflegekasse zustehen. Im Pflegegrad 3 erhalten sie Leistungszuschüsse für die häusliche Pflege, für Sachmittel oder Zuschüsse für eine vollstationäre Pflege und weitere notwendige Leistungen.

Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 ist einer der fünf Pflegegrade, in der gesetzlich Versicherte Pflegebedürftige durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eingestuft werden. Bei Privatversicherten stuft das Unternehmen MEDICPROOF ein, welcher Pflegegrad zutreffend ist. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Geldes und welche Leistungen die Versicherten von ihrer Pflegekasse erhalten. Diese Sach- und Geldleistungen können miteinander kombiniert werden.

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist der höchste der insgesamt fünf Pflegegrade. Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen Pflegegrad eingeteilt. Bei Privatversicherten stuft das Unternehmen MEDICPROOF ein. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Geldes und welchen Anspruch auf Leistungen die Pflegebedürftigen von ihrer Pflegeversicherung erhalten. Mit Pflegegrad 5 erhält der Versicherte von seiner Pflegekasse Geld- und Sachleistungen, die miteinander kombiniert werden können.